Das Berufsbild und die Berufspflichten sind im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) verankert.
PhysiotherapeutInnen erlangen nach ihrer Ausbildung ein staatliches Diplom.
Freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen sind außerdem verpflichtet, ihren Berufssitz bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
(Auszug aus dem Folder „Was ist Physiotherapie“ auf physioaustria.at)
- Sorgfaltspflicht
- Fortbildungspflicht
- Dokumentationspflicht
- Auskunftspflicht gegenüber dem Patienten über die gesetzten therapeutischen Maßnahmen
- Verschwiegenheitspflicht