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Gesetzliche Grundlage

Das Berufsbild und die Berufspflichten sind im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) verankert.

Die Ausbildung wird mit einem staatlichen Diplom abgeschlossen.

Bei freiberuflicher Tätigkeit ist außerdem der Berufssitz bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

(Auszug aus dem Folder „Was ist Physiotherapie“ auf physioaustria.at)

  • Sorgfaltspflicht
  • Fortbildungspflicht
  • Dokumentationspflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Auskunftspflicht gegenüber den Behandelten über die gesetzten therapeutischen Maßnahmen