Das Berufsbild und die Berufspflichten sind im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) verankert.
Die Ausbildung wird mit einem staatlichen Diplom abgeschlossen.
Bei freiberuflicher Tätigkeit ist außerdem der Berufssitz bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
(Auszug aus dem Folder „Was ist Physiotherapie“ auf physioaustria.at)
- Sorgfaltspflicht
- Fortbildungspflicht
- Dokumentationspflicht
- Verschwiegenheitspflicht
- Auskunftspflicht gegenüber den Behandelten über die gesetzten therapeutischen Maßnahmen
